ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1. Einleitende Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt)AGB”) ONE LOFT HUNGARY Gesellschaft mit beschränkter Haftung (nachfolgend „“ genanntDienstanbieter”), das die Bedingungen für die Organisation und Durchführung von Taubenwettbewerben sowie die damit verbundenen Dienstleistungen und Vertriebsaktivitäten enthält.

Der Geltungsbereich der AGB erstreckt sich auf den Dienstanbieter und die Personen, die die Dienste nutzen (nachfolgend: „“).Nutzer"), insbesondere:

a) Züchter, die an Taubenwettbewerben teilnehmen (nachfolgend als „Züchter„),

b) sowie Käufer, die am Verkauf von Tauben beteiligt sind (nachfolgend als „Tauben“ bezeichnet).Kunde")

zur rechtlichen Beziehung zwischen.

Die GTC regelt insbesondere: die Teilnahmebedingungen an Taubenwettbewerben, die Regeln für die Zahlung und Verwendung der Startgebühr, die Verwaltung des Preisgeldes, die Bestimmungen für die Überführung und Haltung von Tauben sowie die Agenturbeziehung beim Verkauf von Tauben.

Angaben zum Dienstanbieter: ONE LOFT HUNGARY Kft.; Sitz: 8435 Gic, Petőfi utca 7.; Firmenregistrierungsnummer: 19-09-525247; Steuernummer: 25782402-2-19; E-Mail-Adresse: info@derbyhungary.hu; Telefonnummer: +36 20 482 1333 (Péter Viglidán)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind in Ungarisch und Englisch verfasst (bei Auslegungsunterschieden ist die ungarische Fassung maßgebend) und können elektronisch auf der offiziellen Website des Dienstanbieters eingesehen werden. Die AGB gelten als elektronisch akzeptiert, insbesondere durch die Teilnahme, die Zahlung der Teilnahmegebühr, die Übergabe der Taube oder durch entsprechende Hinweise bei der Nutzung des Dienstes.

Der Nutzer erkennt an, dass durch die Annahme der AGB ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Dienstanbieter und dem Nutzer zustande kommt. Der Dienstanbieter stellt keinen separaten schriftlichen Vertrag zur Verfügung.

2. Gegenstand und Nutzung des Dienstes

2.1. Zweck der vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen ist die Organisation und Durchführung von Taubenwettbewerben sowie die Erbringung damit verbundener zusätzlicher Dienstleistungen.

2.2. Zu den Tätigkeiten des Dienstleisters gehören insbesondere folgende:

2.2.1. Ankündigung und Durchführung von Taubenwettbewerben auf der Grundlage individueller Wettbewerbsankündigungen,

2.2.2. Bereitstellung der für den Wettbewerb notwendigen Infrastruktur (insbesondere Taubenschläge),

2.2.3. Unterbringung, Pflege und Training von Tauben,

2.2.4. Ermittlung der Ergebnisse von Wettbewerben,

2.2.5. Verwaltung und Verteilung der Preisgelder,

2.2.6. und Vermittlung des Verkaufs von Siegertauben.

2.3. Die detaillierten Regeln einzelner Wettbewerbe sind stets in der jeweiligen Wettbewerbsbekanntmachung enthalten, die einen integralen Bestandteil dieser AGB bildet. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der Wettbewerbsbekanntmachung und diesen AGB haben die Bestimmungen der Wettbewerbsbekanntmachung Vorrang.

2.4. Der Dienstleister ist berechtigt, im Namen des Züchters beim Verkauf von Tauben, die einen Platz im Wettbewerb erreicht haben, als dessen Vertreter aufzutreten. In diesem Zusammenhang stellt der Dienstleister potenziellen Käufern eine Auktionsplattform zur Verfügung, auf der diese auf Tauben des Züchters bieten können. Der aus der Auktion resultierende Kaufvertrag kommt direkt zwischen dem Züchter und dem Käufer zustande; der Dienstleister tritt an dem Rechtsgeschäft lediglich als Vermittler auf und wird nicht Vertragspartei.

 

2.5. Der Züchter ist zur Inanspruchnahme des Dienstes berechtigt, indem er die Taube anmeldet, die Anmeldegebühr entrichtet und die Taube dem Dienstleister übergibt.

2.6. Die Anmeldung wird mit der Bestätigung durch den Dienstanbieter endgültig.

2.7. Für die Nutzung der Dienste – einschließlich der Teilnahme an Wettbewerben, dem Bieten auf Siegertauben und dem Kauf dieser – ist eine Registrierung erforderlich. Der Nutzer – einschließlich Züchter und Käufer – ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und korrekte Angaben zu machen, insbesondere die für die Rechnungsstellung, Kontaktaufnahme und die Teilnahme am Wettbewerb notwendigen Daten. Der Dienstanbieter ist berechtigt, den Zugang von Nutzern, die falsche oder unvollständige Daten angeben, einzuschränken oder zu löschen.

2.8. Der Käufer erkennt an, dass die Registrierung und das Bieten auf der Auktionsplattform Voraussetzung für den Erwerb der ersteigerten Tauben sind und dass der aus der Auktion resultierende Kaufvertrag direkt zwischen dem Züchter und dem Käufer zustande kommt, wobei der Dienstleister lediglich als Vermittler (Makler) auftritt.

3. Teilnahmegebühr, Preisgeld und Zahlungsbedingungen

3.1. Der Züchter ist verpflichtet, eine Teilnahmegebühr für den Wettbewerb zu entrichten.

3.2. Die genaue Höhe der Teilnahmegebühr, die Anzahl der einsatzfähigen Tauben, die Teilnahmepakete sowie die Bedingungen für den Empfang und den Ersatz von Tauben sind stets in der jeweiligen Wettbewerbsausschreibung enthalten.

3.3. Die Teilnahmegebühr besteht aus zwei Teilen:

3.3.1. aus dem Honoraranteil, der die Gegenleistung für die vom Dienstleister erbrachten Leistungen darstellt (insbesondere: Wartung, Pflege, Schulung, Organisation von Wettbewerben),

3.3.2. und aus dem Beitrag zum Preisgeld.

3.4. Die Teilnahmegebühr wird auf Grundlage einer Gebührenanforderung entrichtet, auf deren Grundlage der Züchter verpflichtet ist, die volle Teilnahmegebühr – einschließlich der Servicegebühr und der Zahlung an den Preisfonds – zu entrichten.

3.5. Der Dienstleister stellt eine Rechnung über die Dienstleistungsgebühr aus, deren Zahlungsfrist 8 Tage beträgt.

3.6. Der Züchter nimmt zur Kenntnis, dass der in den Preisfonds eingezahlte Betrag nicht als Einkommen des Dienstleisters gilt, sondern vom Dienstleister separat verwaltet wird und ausschließlich auf der Grundlage der Ankündigung des jeweiligen Wettbewerbs verteilt wird.

3.7. Während des Registrierungsprozesses kann der Dienstanbieter auch die Zahlung einer Vorauszahlung verlangen, die Teil der Registrierungsgebühr ist.

3.8. Der Nutzer erkennt an, dass die in Wettbewerben im Rahmen der vom Dienstanbieter erbrachten Dienstleistung erzielten Ergebnisse von der tatsächlichen Leistung der Tauben abhängen und die Teilnahme keinen garantierten Erfolg oder Gewinn darstellt. Die Tätigkeit des Dienstanbieters beschränkt sich auf die Organisation von Wettbewerben und damit verbundene Vermittlungsdienste, die nicht als Glücksspiel gelten.

3.9. Die Einzahlung in den Preisfonds stellt keine Gegenleistung für die vom Dienstleister erbrachte Leistung dar, sie wird vom Dienstleister separat abgewickelt, und es wird keine Rechnung dafür ausgestellt, sondern lediglich eine Quittung.

4. Lieferung, Haltung und Risikoübernahme von Tauben

4.1. Der Züchter übergibt die Tauben dem Dienstleister zum Zweck der Teilnahme am Wettbewerb.

4.2. Mit der Übergabe der Tauben geht das Eigentum nicht auf den Dienstleister über; der Eigentümer der Tauben bleibt jederzeit der Züchter.

4.3. Der Dienstleister übernimmt die Tauben zum Zweck der Erhaltung, Pflege und Teilnahme an Wettbewerben. Zwischen den Parteien entsteht hinsichtlich der Tauben ein rechtliches Betreuungsverhältnis.

4.4. Der Dienstleister verpflichtet sich, die Tauben gemäß den professionellen Erwartungen zu halten, zu pflegen, zu trainieren und für den Wettbewerb vorzubereiten.

4.5. Der Züchter erkennt an, dass Tauben Lebewesen sind, deren Verhalten, Leistung und Gesundheit nicht vollständig kontrolliert werden können und dass während der Haltung, des Trainings und der Teilnahme an Wettbewerben unvorhergesehene Ereignisse eintreten können.

4.6. Der Züchter erkennt ausdrücklich an, dass die Haltung, das Training und die Teilnahme an Wettbewerben mit Tauben mit erhöhten Risiken verbunden sind, insbesondere – aber nicht ausschließlich – Verlust, Verletzung oder Tod der Taube, Angriffe durch Raubtiere, widrige Wetterbedingungen, Krankheiten oder andere Umstände, die außerhalb der Kontrolle des Dienstleisters liegen.

4.7. Der Dienstanbieter übernimmt – mit Ausnahme von vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Schäden – keine Haftung für Schäden, die aus den in Punkt 4.6 genannten Ereignissen resultieren.

4.8. Der Züchter erklärt, dass die genannten Tauben gesund sind, nicht an Infektionskrankheiten leiden und für den Rennsport geeignet sind.

4.9. Der Dienstleister ist berechtigt, kranke, mutmaßlich infizierte oder für den Brieftaubensport ungeeignete Tauben zu isolieren oder vom Wettbewerb auszuschließen. Der Dienstleister haftet nicht für die sich daraus ergebenden Folgen.

4.10. Der Züchter nimmt zur Kenntnis, dass die Möglichkeit und die Bedingungen für den Ersatz von Tauben – insbesondere die Fristen und eine etwaige Verpflichtung zur Zahlung einer Gebühr – in der jeweiligen Wettbewerbsausschreibung festgelegt sind.

5. Durchführung des Wettbewerbs

5.1. Wettbewerbe werden stets auf der Grundlage der für den jeweiligen Wettbewerb geltenden Wettbewerbsbestimmungen durchgeführt.

5.2. Der Dienstleister ist berechtigt, die Bedingungen des Wettbewerbs zu ändern, den Wettbewerb zu verschieben oder abzusagen, wenn dies insbesondere durch Wetterbedingungen, Gründe der Tiergesundheit oder andere unvermeidbare äußere Gründe (höhere Gewalt) gerechtfertigt ist.

5.3. Der Dienstleister ermittelt die Ergebnisse des Wettbewerbs auf Grundlage der verfügbaren Daten und Messsysteme.

5.4. Der Züchter erkennt an, dass während des Betriebs der Mess- und Datenverarbeitungssysteme technische Fehler auftreten können, die nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

5.5. Bei Streitigkeiten über die Ergebnisse des Wettbewerbs ist, außer im Falle eines offensichtlichen Irrtums, die Entscheidung des Dienstanbieters maßgebend.

5.6. Der Dienstleister ist nicht verantwortlich für Unzufriedenheit mit den Ergebnissen des Wettbewerbs, für das Nichterreichen der erwarteten Leistung oder für die individuelle Leistung der Tauben.

5.7. Der Preispool wird an die Züchter verteilt, die die gewünschte Platzierung gemäß der jeweiligen Wettbewerbsbekanntmachung erreichen.

5.8. Sämtliche Steuer- und Beitragszahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit den Preisen trägt der gewinnende Züchter.

6. Verkauf von Siegertauben (Agenturverhältnis)

6.1. Der Züchter bestätigt, dass die Tauben, die sich für den Wettbewerb qualifiziert haben, verkauft werden. Der Dienstleister tritt im Auftrag des Züchters als Vermittler beim Verkauf auf und stellt potenziellen Käufern eine Auktionsplattform zur Verfügung, auf der diese auf die Tauben bieten können.

6.2. Durch die Auktion kommt der Kaufvertrag direkt zwischen dem Züchter und dem Käufer zustande, und das Eigentum an der Taube geht vom Züchter auf den Käufer über. Der Dienstleister tritt bei diesem Rechtsgeschäft lediglich als Vermittler auf und wird nicht Vertragspartei.

6.3. Nach Zahlung des Kaufpreises unterstützt der Dienstleister gemäß den Anweisungen des Züchters die Lieferung und den Transport der Taube an den Käufer.

6.4. Wird die Taube nicht verkauft, ist der Dienstleister verpflichtet, die Taube gemäß den geltenden Bedingungen an den Züchter zurückzugeben.

6.5. Der Dienstleister wird unter keinen Umständen Eigentümer der Taube und gilt nicht als Verkäufer.

6.6. Mit dem Töten (Kauf) der Taube verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises.

6.7. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen nach der Auktion zu zahlen.

6.8. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist er verpflichtet, dem Züchter und dem Dienstleister den gesamten dadurch entstandenen Schaden sowie alle angefallenen Kosten zu erstatten.

6.9. Der Dienstleister ist berechtigt, Verkäufe gemäß dem vom Dienstleister im Zusammenhang mit dem Wettbewerb festgelegten Vertriebsmechanismus durchzuführen.

6.10. Der Züchter nimmt zur Kenntnis, dass der Verkaufspreis der Taube auf Marktbasis festgelegt wird, worauf der Dienstleister keinen vollständigen Einfluss hat.

6.11. Der Dienstleister ist weder für die Höhe des verfügbaren Kaufpreises noch für die Zahlungsfähigkeit des Käufers verantwortlich.

7. Provision und Abrechnung

7.1. Der Dienstleister hat Anspruch auf eine Vermittlungsprovision im Zusammenhang mit dem Verkauf der Taube.

7.2. Die Höhe der Provision ist in der mit dem Züchter abgeschlossenen Einzelvereinbarung enthalten.

7.3. Der Kaufpreis ist rechtlich Eigentum des Züchters, und der Dienstleister ist berechtigt, ihn im Namen und zugunsten des Züchters entgegenzunehmen, unabhängig davon, ob die finanzielle Zahlung über den Dienstleister erfolgt.

7.4. Beim Verkauf der Taube gilt der Kaufpreis gemäß der Rechtsbeziehung zwischen Käufer und Züchter als Einkommen des Züchters; der Dienstleister stellt eine Rechnung ausschließlich für seine Vermittlungsprovision aus.

7.5. Nach Abschluss des Verkaufs erstellt der Dienstleister eine Abrechnung, die Folgendes beinhaltet:

7.5.1. zieht die Provision vom erhaltenen Kaufpreis ab,

7.5.2. zahlt den Restbetrag an den Züchter.

7.6. Der Dienstleister ist berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten, bis der Kaufpreis vom Käufer vollständig bezahlt wurde.

7.7. Nach einem erfolgreichen Verkauf ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen und die Taube gemäß den festgelegten Bedingungen entgegenzunehmen.

7.8. Lieferung und Transport der Tauben erfolgen gemäß der Vereinbarung zwischen Züchter und Käufer sowie den vom Dienstleister veröffentlichten Sonderbedingungen. Der Dienstleister kann bei der Organisation des Transports behilflich sein; die Verantwortung für den Transport liegt jedoch ausschließlich bei den an diesem Rechtsverhältnis beteiligten Parteien.

8. Haftungsausschluss und Haftungsbeschränkung

8.1. Der Dienstleister erbringt seine Leistungen gemäß den Anforderungen professioneller Betreuung, übernimmt jedoch keine Verantwortung für die Leistung der Tauben, die Ergebnisse des Wettbewerbs, den Nichterhalt des Preises oder das Nichterreichen der vom Nutzer erwarteten Ergebnisse.

8.2. Der Dienstleister haftet – vorbehaltlich der Bestimmungen von Kapitel 4 – nicht für Schäden, die aus dem Verlust, der Verletzung oder dem Tod von Tauben oder aus anderen Umständen resultieren, die außerhalb der Kontrolle des Dienstleisters liegen.

8.3. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Funktionsstörungen oder Ungenauigkeiten der während des Wettbewerbs verwendeten technischen Systeme entstehen.

8.4. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit dem Verkauf von Siegertauben, insbesondere nicht:

8.4.1. für die Höhe des verfügbaren Kaufpreises,

8.4.2. zur Entwicklung der Marktnachfrage,

8.4.3. und die Zahlungsfähigkeit des Käufers.

8.5. Der Dienstanbieter haftet nicht für Schäden, die durch die Ungenauigkeit, Unvollständigkeit oder den falschen Inhalt der vom Nutzer bereitgestellten Daten entstehen.

8.6. Die Haftung des Dienstanbieters für entgangenen Gewinn und indirekte Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

8.7. Die in diesem Kapitel festgelegten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Dienstleisters oder für Fälle, in denen der Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist.

8.8. Der Dienstanbieter ist nicht verantwortlich für Fehler oder Ausfälle im Betrieb der Website sowie für Zugriffsprobleme, die auf die Internetverbindung oder Dienste Dritter zurückzuführen sind.

9. Datenmanagement und Datenschutz

9.1. Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten, die er im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen erhält, gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO) und den einschlägigen ungarischen Rechtsvorschriften.

9.2. Die detaillierten Regeln der Datenverwaltung sind in den auf der Website des Dienstanbieters veröffentlichten Datenverwaltungsinformationen enthalten.

9.3. Mit der Annahme der AGB erklärt der Nutzer, dass er die Informationen zum Datenschutz gelesen, deren Inhalt zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat.

10. Beschwerdemanagement

10.1. Der Nutzer kann etwaige Beschwerden bezüglich der Dienstleistung schriftlich an den Dienstanbieter richten.

10.2. Die Beschwerde kann eingereicht werden:

10.2.1. per E-Mail an info@derbyhungary.hu bei,

10.2.2. oder per Post an den eingetragenen Sitz des Dienstanbieters.

10.3. Der Dienstanbieter wird die Beschwerde untersuchen und innerhalb von 30 Tagen darauf antworten.

11. Anwendbares Recht und Streitigkeiten

11.1. Diese AGB unterliegen ungarischem Recht, insbesondere den Bestimmungen des Gesetzes V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch.

11.2. Die Parteien beabsichtigen, Streitigkeiten vorrangig auf friedlichem Wege beizulegen.

11.3. Falls dies erfolglos bleibt, ist das zuständige ungarische Gericht zuständig.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Diese AGB treten mit dem Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website des Dienstanbieters in Kraft.

12.2. Der Dienstanbieter ist berechtigt, die AGB einseitig zu ändern. Über Änderungen dieser Bedingungen wird er die Nutzer auf seiner Website informieren.

12.3. Für Angelegenheiten, die in diesen AGB nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des jeweils geltenden ungarischen Rechts.

13. Rechte an geistigem Eigentum

13.1. Die gesamte Website, ihre grafischen Elemente, Texte und technischen Lösungen sind urheberrechtlich geschützt.

13.2. Jegliche Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Inhalte der Website ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienstanbieters zulässig.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Einleitende Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „die Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ genannt)GTC) legen die Bedingungen für die Organisation und Durchführung von Taubenrennen sowie die damit verbundenen Dienstleistungen und Vertriebsaktivitäten der ONE LOFT HUNGARY Limited Liability Company (nachfolgend „die“ genannt) fest.Dienstanbieter").

Der Anwendungsbereich dieser AGB erstreckt sich auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Dienstanbieter und den Personen, die die Dienste nutzen (nachfolgend „die Nutzer“ genannt).Mitglied"), insbesondere:

a) Züchter, die Tauben zu den Rennen anmelden (nachfolgend bezeichnet als: „Züchter„),

b) sowie Käufer, die am Verkauf von Tauben teilnehmen (nachfolgend bezeichnet als: „Zielgruppen").

und die rechtlichen Beziehungen zwischen ihnen.

Diese AGB regeln insbesondere: die Bedingungen für die Teilnahme an Taubenrennen, die Regeln für die Zahlung und Verwendung der Startgebühr, die Verwaltung des Preisgeldes, die Bestimmungen über die Übergabe und Haltung der Tauben sowie das Agenturverhältnis beim Verkauf von Tauben.

Angaben zum Dienstanbieter: ONE LOFT HUNGARY Kft.; Sitz: 8435 Gic, Petőfi utca 7.; Firmenregistrierungsnummer: 19-09-525247; Steuernummer: 25782402-2-19; E-Mail-Adresse: info@derbyhungary.hu; Telefonnummer: +36 20 482 1333 (Péter Viglidán).

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in Ungarisch und Englisch erstellt (bei Auslegungsunterschieden ist die ungarische Fassung maßgebend) und sind auf der offiziellen Website des Dienstanbieters elektronisch abrufbar. Die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt elektronisch, insbesondere durch stillschweigendes Verhalten, wie beispielsweise die Registrierung, die Zahlung der Teilnahmegebühr, die Übergabe der Tauben oder die Nutzung der Dienstleistungen.

Der Nutzer erkennt an, dass durch die Annahme dieser AGB ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Dienstanbieter und dem Nutzer zustande kommt. Der Dienstanbieter stellt keinen separaten schriftlichen Vertrag zur Verfügung.

2. Gegenstand und Nutzung der Dienste

2.1. Zweck der vom Dienstleister erbrachten Dienstleistungen ist die Organisation und Durchführung von Taubenrennen sowie die Erbringung damit verbundener Nebendienstleistungen.

2.2. Zu den Tätigkeiten des Dienstleisters gehören insbesondere folgende:

2.2.1. die Ankündigung und Durchführung von Brieftaubenrennen auf der Grundlage individueller Rennspezifikationen,

2.2.2. die Bereitstellung der für die Rennen notwendigen Infrastruktur (insbesondere Taubenschläge),

2.2.3. Unterbringung, Pflege und Training von Tauben,

2.2.4. die Ermittlung der Ergebnisse der Rennen,

2.2.5. die Verwaltung und Verteilung des Preisgeldes,

2.2.6. sowie die Erleichterung des Verkaufs von Siegertauben.

2.3. Die detaillierten Regeln jedes einzelnen Rennens sind in den jeweiligen Rennspezifikationen festgelegt, die Bestandteil dieser AGB sind. Im Falle von Abweichungen zwischen den Rennspezifikationen und diesen AGB gelten für das jeweilige Rennen die Bestimmungen der Rennspezifikationen.

2.4. Der Dienstleister ist berechtigt, im Auftrag des Züchters als Vermittler beim Verkauf von Tauben aufzutreten, die im Rennen Platzierungen erreicht haben. In diesem Rahmen stellt der Dienstleister potenziellen Käufern eine Auktionsplattform zur Verfügung, auf der diese Gebote auf Tauben des Züchters abgeben können. Der Kaufvertrag kommt nach Abschluss des Bietverfahrens direkt zwischen dem Züchter und dem Käufer zustande. Der Dienstleister tritt dabei ausschließlich als Vermittler auf und wird nicht Vertragspartei.

2.5. Der Züchter ist zur Inanspruchnahme der Dienstleistungen berechtigt, indem er die Taube anmeldet, die Anmeldegebühr entrichtet und die Taube dem Dienstleister übergibt.

2.6. Die Anmeldung wird mit der Bestätigung durch den Dienstanbieter endgültig.

2.7. Für die Nutzung der Dienste, einschließlich der Teilnahme an Rennen sowie des Bietens auf und des Kaufs von Siegertauben, ist eine Registrierung erforderlich. Der Nutzer – sowohl Züchter als auch Käufer – ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und korrekte Angaben zu machen, insbesondere Daten, die für die Rechnungsstellung, die Kommunikation und die Rennteilnahme notwendig sind. Der Dienstanbieter ist berechtigt, den Zugang für Nutzer, die falsche oder unvollständige Daten angeben, einzuschränken oder zu löschen.

2.8. Der Käufer erkennt an, dass die Registrierung und Teilnahme an der Auktionsplattform Voraussetzungen für den Kauf der ersteigerten Tauben sind und dass der aus dem Bietprozess resultierende Kaufvertrag direkt zwischen dem Züchter und dem Käufer geschlossen wird, während der Dienstleister lediglich als Vermittler auftritt.

3. Teilnahmegebühr, Preisgeld und Zahlungsbedingungen

3.1. Der Züchter ist verpflichtet, eine Teilnahmegebühr für das Rennen zu entrichten.

3.2. Die genaue Höhe der Nenngebühr, die Anzahl der meldepflichtigen Tauben, die Nennpakete sowie die Bedingungen für die Annahme und den Ersatz von Tauben werden in jedem Fall in den für das jeweilige Rennen geltenden Rennbestimmungen festgelegt.

3.3. Die Teilnahmegebühr setzt sich aus zwei Komponenten zusammen:

3.3.1. eine Gebührenkomponente, die die Gegenleistung für die vom Dienstleister erbrachten Leistungen darstellt (insbesondere: Unterkunft, Betreuung, Ausbildung und Organisation des Rennens),

3.3.2. sowie ein dem Preisfonds zugewiesener Beitrag.

3.4. Die Teilnahmegebühr ist auf Grundlage einer Zahlungsaufforderung (Pro-forma-Rechnung) zu entrichten, auf deren Grundlage der Züchter verpflichtet ist, die volle Teilnahmegebühr einschließlich der Servicegebühr und des Beitrags zum Preisgeld zu zahlen.

3.5. Der Dienstleister stellt eine Rechnung über die Servicegebühr aus, deren Zahlungsfrist 8 Tage beträgt.

3.6. Der Züchter nimmt zur Kenntnis, dass der in den Preisfonds eingezahlte Betrag keine Einnahmen des Dienstleisters darstellt, vom Dienstleister separat verwaltet wird und ausschließlich gemäß den jeweiligen Rennspezifikationen verteilt wird.

3.7. Während des Anmeldevorgangs kann der Dienstleister die Zahlung einer Vorauszahlung verlangen, die Teil der Anmeldegebühr ist.

3.8. Die Nutzer erkennen an, dass die in den Rennen erzielten Ergebnisse von der tatsächlichen Leistung der Tauben abhängen und die Teilnahme kein bestimmtes Ergebnis oder einen bestimmten Preis garantiert. Die Tätigkeit des Dienstleisters umfasst die Organisation von Rennen und damit verbundene Vermittlungsdienste und gilt nicht als Glücksspiel.

3.9. Die Einzahlung in den Preisfonds gilt nicht als Gegenleistung für die vom Dienstleister erbrachten Leistungen; sie wird vom Dienstleister separat verwaltet, und es wird keine Rechnung ausgestellt, sondern lediglich eine Empfangsbestätigung.

4. Übergabe, Haltung und Risikoverteilung von Tauben

4.1. Zum Zwecke der Teilnahme am Rennen übergibt der Züchter die Tauben dem Dienstleister.

4.2. Durch die Übergabe der Tauben geht das Eigentum nicht auf den Dienstleister über; der Züchter bleibt während des gesamten Zeitraums Eigentümer der Tauben.

4.3. Der Dienstleister übernimmt die Tauben zur sicheren Verwahrung, Pflege und für Wettkämpfe. Zwischen den Parteien entsteht hinsichtlich der Tauben ein Verwahrungsverhältnis (ähnlich einer Verwahrung).

4.4. Der Dienstleister verpflichtet sich, die Tauben gemäß den professionellen Standards zu halten, zu pflegen, zu trainieren und für das Rennen vorzubereiten.

4.5. Der Züchter erkennt an, dass Tauben Lebewesen sind, deren Verhalten, Leistung und Gesundheitszustand nicht vollständig kontrolliert werden können und dass während ihrer Haltung, ihres Trainings und ihrer Wettkämpfe unvorhergesehene Ereignisse eintreten können.

4.6. Der Züchter erkennt ausdrücklich an, dass die Haltung, das Training und die Teilnahme an Taubenrennen mit erhöhten Risiken verbunden sind, insbesondere, aber nicht ausschließlich, dem Verlust, der Verletzung oder dem Tod der Tauben, Angriffen von Raubtieren, widrigen Wetterbedingungen, Krankheiten oder anderen Umständen, die außerhalb der Kontrolle des Dienstleisters liegen.

4.7. Der Dienstanbieter haftet nicht für Schäden, die aus den in Ziffer 4.6 genannten Ereignissen entstehen, es sei denn, es handelt sich um vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit.

4.8. Der Züchter erklärt, dass die gemeldeten Tauben gesund sind, an keiner ansteckenden Krankheit leiden und für den Rennsport geeignet sind.

4.9. Der Dienstleister ist berechtigt, kranke, infektionsverdächtige oder rennuntaugliche Tauben zu isolieren und vom Rennen auszuschließen. Der Dienstleister haftet nicht für daraus entstehende Folgen.

4.10. Der Züchter nimmt zur Kenntnis, dass die Möglichkeit und die Bedingungen für den Ersatz von Tauben – insbesondere Fristen und gegebenenfalls anfallende Gebühren – in den jeweiligen Rennspezifikationen für das jeweilige Rennen festgelegt werden.

5. Durchführung des Rennens

5.1. Die Durchführung der Rennen erfolgt in jedem Fall gemäß den für das jeweilige Rennen geltenden Rennbestimmungen.

5.2. Der Dienstleister ist berechtigt, die Bedingungen für die Durchführung des Rennens zu ändern oder das Rennen zu verschieben oder abzusagen, wenn dies insbesondere durch Wetterbedingungen, tierärztliche Erwägungen oder andere unvermeidbare äußere Umstände (höhere Gewalt) gerechtfertigt ist.

5.3. Das Ergebnis des Rennens wird vom Dienstanbieter auf Grundlage der verfügbaren Daten und Messsysteme ermittelt.

5.4. Der Züchter erkennt an, dass bei der Bedienung der Mess- und Datenverarbeitungssysteme technische Fehler auftreten können, die nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

5.5. Bei Streitigkeiten über das Ergebnis des Rennens ist die Entscheidung des Dienstanbieters endgültig, außer im Falle eines offensichtlichen Irrtums.

5.6. Der Dienstleister haftet nicht für Unzufriedenheit mit dem Ergebnis des Rennens, das Nichterreichen der erwarteten Leistung oder die individuelle Leistung der Tauben.

5.7. Der Preisgeldbetrag wird an die Züchter verteilt, die Platzierungen gemäß den für das jeweilige Rennen geltenden Rennbestimmungen erreichen.

5.8. Sämtliche Steuer- und Sozialabgabenpflichten im Zusammenhang mit den Preisen trägt der siegreiche Züchter.

6. Verkauf von Siegertauben (Agenturverhältnis)

6.1. Der Züchter erklärt sich damit einverstanden, dass Tauben, die im Rennen Platzierungen erreichen, verkauft werden. Der Dienstleister handelt im Auftrag des Züchters und stellt potenziellen Käufern eine Auktionsplattform zur Verfügung, auf der diese Gebote für die Tauben abgeben können.

6.2. Im Zuge des Bieterverfahrens kommt der Kaufvertrag direkt zwischen dem Züchter und dem Käufer zustande, und das Eigentum an der Taube geht vom Züchter auf den Käufer über. Der Dienstleister tritt bei der Transaktion ausschließlich als Vermittler auf und wird nicht Vertragspartei.

6.3. Nach Zahlung des Kaufpreises unterstützt der Dienstleister gemäß den Anweisungen des Züchters die Organisation der Lieferung und Übergabe der Taube an den Käufer.

6.4. Wird die Taube nicht verkauft, gibt der Dienstleister die Taube gemäß den geltenden Bedingungen an den Züchter zurück.

6.5. Der Dienstleister wird unter keinen Umständen Eigentümer der Taube und gilt auch nicht als Verkäufer.

6.6. Mit Abgabe des Höchstgebots (Kauf der Taube) verpflichtet sich der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises.

6.7. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufpreis innerhalb von 8 Tagen ab dem Datum des erfolgreichen Gebots zu zahlen.

6.8. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist er verpflichtet, dem Züchter und dem Dienstleister den gesamten dadurch entstandenen Schaden einschließlich aller damit verbundenen Kosten zu ersetzen.

6.9. Der Dienstleister ist berechtigt, den Verkauf gemäß dem für das Rennen geltenden und vom Dienstleister festgelegten Verkaufsmechanismus durchzuführen.

6.10. Der Züchter nimmt zur Kenntnis, dass der Verkaufspreis der Taube auf Marktbasis ermittelt wird, über die der Dienstleister keine vollständige Kontrolle hat.

6.11. Der Dienstleister haftet nicht für die Höhe des erzielbaren Kaufpreises oder für die Zahlungsfähigkeit des Käufers.

7. Provision und Abrechnung

7.1. Der Dienstleister hat Anspruch auf eine Vermittlungsprovision im Zusammenhang mit dem Verkauf der Taube.

7.2. Die Höhe der Provision wird in einer zwischen dem Dienstleister und dem Züchter geschlossenen Einzelvereinbarung festgelegt.

7.3. Der Kaufpreis steht dem Züchter rechtlich zu; der Dienstleister ist berechtigt, ihn im Namen und zugunsten des Züchters entgegenzunehmen, unabhängig davon, ob die finanzielle Transaktion über den Dienstleister abgewickelt wird.

7.4. Im Zuge des Verkaufs der Taube stellt der Kaufpreis, basierend auf der Rechtsbeziehung zwischen dem Käufer und dem Züchter, das Einkommen des Züchters dar; der Dienstleister stellt lediglich eine Rechnung über seine Vermittlungsprovision aus.

7.5. Nach Abschluss des Verkaufs erstellt der Dienstleister eine Abrechnung, gemäß der Folgendes aufgeführt ist:

7.5.1. zieht die Provision vom erhaltenen Kaufpreis ab,

7.5.2. zahlt den Restbetrag an den Züchter.

7.6. Der Dienstleister ist berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten, bis der Kaufpreis vom Käufer vollständig bezahlt wurde.

7.7. Nach einem erfolgreichen Verkauf ist der Käufer verpflichtet, den Kaufpreis zu zahlen und die Taube gemäß den festgelegten Bedingungen entgegenzunehmen.

7.8. Die Übergabe und der Transport der Tauben erfolgen gemäß der Vereinbarung zwischen Züchter und Käufer sowie den gesonderten Bedingungen des Dienstleisters. Der Dienstleister kann bei der Organisation des Transports behilflich sein; die Verantwortung für den Transport liegt jedoch ausschließlich bei den an diesem Rechtsverhältnis beteiligten Parteien.

8. Haftungsbeschränkung und -ausschluss

8.1. Der Dienstleister erbringt seine Leistungen gemäß den Anforderungen beruflicher Sorgfalt; er haftet jedoch nicht für die Leistung der Tauben, den Ausgang des Rennens, das Nichterreichen eines Preises oder das Nichterreichen der vom Nutzer erwarteten Ergebnisse.

8.2. Der Dienstleister haftet – auch unter Berücksichtigung der Bestimmungen von Abschnitt 4 – nicht für Schäden, die aus dem Verlust, der Verletzung oder dem Tod der Tauben oder aus anderen Umständen entstehen, die außerhalb der Kontrolle des Dienstleisters liegen.

8.3. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch mögliche Fehler, Funktionsstörungen oder Ungenauigkeiten der während des Rennens verwendeten technischen Systeme entstehen.

8.4. Der Dienstleister haftet im Zusammenhang mit dem Verkauf der Siegertauben insbesondere nicht für:

8.4.1. die Höhe des erzielbaren Kaufpreises,

8.4.2. Veränderungen der Marktnachfrage,

8.4.3. und die Zahlungsfähigkeit des Käufers.

8.5. Der Dienstanbieter haftet auch nicht für Schäden, die durch ungenaue, unvollständige oder falsche Daten des Nutzers entstehen.

8.6. Die Haftung des Dienstleisters für entgangenen Gewinn und indirekte Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

8.7. Die in diesem Abschnitt festgelegten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht für vorsätzliches Fehlverhalten oder grobe Fahrlässigkeit des Dienstleisters oder für Fälle, in denen der Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist.

8.8. Der Dienstanbieter haftet nicht für Störungen oder Unterbrechungen im Betrieb der Website, noch für Zugriffsprobleme, die durch Internetverbindungen oder Dienste Dritter entstehen.

9. Datenverarbeitung und Datenschutz

9.1. Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten, die er im Rahmen der Erbringung seiner Dienstleistungen erhält, in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO) sowie den geltenden ungarischen Rechtsvorschriften.

9.2. Die detaillierten Regeln der Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung auf der Website des Dienstanbieters aufgeführt.

9.3. Mit der Annahme dieser AGB erklärt der Nutzer, dass er den Inhalt der Datenschutzerklärung gelesen, verstanden und akzeptiert hat.

10. Beschwerdemanagement

10.1. Der Nutzer kann etwaige Beschwerden im Zusammenhang mit den Dienstleistungen schriftlich an den Dienstleister richten.

10.2. Eine Beschwerde kann eingereicht werden:

10.2.1. per E-Mail an info@derbyhungary.hu,

10.2.2. oder per Post in einem an den eingetragenen Sitz des Dienstanbieters zu sendenden Brief.

10.3. Der Dienstanbieter prüft die Beschwerde inhaltlich und antwortet innerhalb von 30 Tagen.

11. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

11.1. Diese AGB unterliegen ungarischem Recht, insbesondere den Bestimmungen des Gesetzes V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch.

11.2. Die Parteien sind vorrangig bestrebt, etwaige Streitigkeiten gütlich beizulegen.

11.3. Kommt es zu keiner gütlichen Einigung, sind die zuständigen ungarischen Gerichte zuständig.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Diese AGB treten am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website des Dienstanbieters in Kraft.

12.2. Der Dienstanbieter ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern und wird die Nutzer über solche Änderungen auf seiner Website informieren.

12.3. Angelegenheiten, die in diesen AGB nicht geregelt sind, unterliegen dem anwendbaren ungarischen Recht.

13. Rechte an geistigem Eigentum

13.1. Die Website einschließlich ihrer grafischen Elemente, Texte und technischen Lösungen ist urheberrechtlich geschützt.

13.2. Jegliche Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Inhalte der Website ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienstanbieters gestattet.